Antrag Rückerstattung

Das bezahlte Schulgeld berechtigt zum Bezug von mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Semester (Schulordnung, Art. 7, Absatz 1). Rückerstattet werden Lektionen, die durch Abwesenheit unserer Lehrpersonen verursacht und nicht nachgeholt wurden. Sofern durch diese Abwesenheiten ... 

... weniger als 18 zählbare Unterrichtseinheiten ...  

pro Semester erreicht werden. Die Abrechnung kann erst nach Semesterende erfolgen.

Für die Berechnung der zählbaren Unterrichtseinheiten gelten die folgenden Ereignisse als erteilte Lektionen, sind nicht rückerstattungsberechtigt und müssen mitgerechnet werden bei der Zählung:
  • örtliche/kantonale Feiertage
  • Vortage vor diesen Feiertagen nach 16.00 Uhr
  • Unterrichtsausfälle wegen schulischer Anlässe
  • von Schüler*innen abgesagte (und nicht nachgeholte) Lektionen

Schüler*in


Erziehungsberechtigte Person


1. Lektion

2. Lektion

3. Lektion

4. Lektion



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