Wer:
Fachlehrpersonen Musik, Primarlehrpersonen, Lehrpersonen für Musikalische Grundausbildung, interessierte Gesangspädagog*innen aus der Stadt und Region Winterthur
Wo:
Altstadtschulhaus, Lindstrasse 1, 8400 Winterthur, Singsaal
Wann:
neue Termine voraussichtlich ab August 2027
Kosten:
900 CHF für den gesamten Kurs
Kursinhalte:
- Vielfältige Methoden der Liedvermittlung für Kindergruppen, Singklassen und Chorgruppen: Einbezug von Elementen der Music Learning Theory nach E. E. Gordon, zeitgemässer Solmisation und Bewegungsarbeit
- Liedrepertoire, Literatur und Liedauswahl (Schwerpunkt 2.-5. Klasse Primarschule)
- Kinderstimmbildung, Besonderheiten der Kinderstimme
- Methodik der Probenleitung
- Singleitung / Dirigat
- Projektorganisation / Organisation / Aufbau eines Chorangebots in Schule oder schulischem Umfeld
- Konzertplanung, Konzertprogrammierung
- «Auf die Bühne bitte» - Choreografieren, szenisches Gestalten und Auftreten
Anmerkungen:
Das Leiten eines eigenen Chorprojekts, eines Chors oder einer Singklasse ist während der Weiterbildungsphase empfohlen und erwünscht, aber nicht Voraussetzung zur Teilnahme.
Es sollen möglichst alle Module besucht werden können (mindestens 80% Anwesenheit ist Voraussetzung für das Erlangen der Teilnahmebestätigung der ganzen Weiterbildung).
Abschluss:
Die Teilnahme an der Weiterbildungsreihe wird mit der Nennung der Inhalte und des Zeitaufwands durch die Veranstalterin JMSW schriftlich bescheinigt. Es gibt kein Zertifikat oder anerkanntes Diplom und keine Leistungsnachweise, welche zu einem Bestehen oder Nichtbestehen des Kurses führen.
Es resultieren zur Vertiefung der Kursinhalte Aufgaben, welche im Rahmen der eigenen Unterrichtspraxis (Klasse, Chor, Singgruppe, Singprojekt, MGA) ausprobiert, reflektiert und mit anderen geteilt werden.
Kursorganisation und -information:
Ange Tangermann
Anmeldeschluss:
voraussichtlich Juni 2027
Der Kurs kann ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt werden. Die maximale Gruppengrösse liegt bei 18 Teilnehmenden. Eine definitive Kursdurchführung wird bis spätestens 1. Juli entschieden und kommuniziert.