Der späteste Termin für eine Abmeldung ist jeweils der 31. Mai (im Frühlingssemester) oder der 30. November (im Herbstsemester) eines Kalenderjahres.
Später eintreffende Abmeldungen können wir nicht mehr berücksichtigen (gemäss Schulordnung 4. Abmeldung, 3. Absatz).