Leistungen und Preise

Das neue Musikschulgesetz und die dazugehörende Verordnung vom 01.01.2023 regeln die Finanzierung des subventionierten Musikunterrichts: Gemeinden, Kanton und Eltern teilen sich die Kosten dafür, wobei Gemeinden und Eltern den Hauptanteil tragen und der Kanton einen kleineren Beitrag leistet.

Alle unsere Preisangaben beziehen sich ausschliesslich auf die Elternbeiträge. Die Subventionen von Gemeinde oder Stadt und Kanton sind dabei schon berücksichtigt bzw. abgezogen.

Sehen Sie in den obigen Rubriken, wie viel das von Ihnen gewünschte Angebot kostet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.